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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04   

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https://dejure.org/2005,15526
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04 (https://dejure.org/2005,15526)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04 (https://dejure.org/2005,15526)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2005 - L 7 VJ 10/04 (https://dejure.org/2005,15526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesundheitsstörungen als Impfschadensfolge nach dem Bundesseuchengesetz (BseuchG)/Infektionsschutzgesetz (IfSG); Überwiegende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Sie ist gegeben, wenn nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R; Nr. 38 Abs. 1 AP 2004).

    Die AP wirken in der Praxis wie Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit, haben damit normähnlichen Charakter und sind im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung wie untergesetzliche Normen heranzuziehen (BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R).

    Nichts anderes gilt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Impfschaden, denn im Impfschadensrecht ist für die Anerkennung eines Impfschadens als anspruchsbegründender Umstand bereits gesetzlich eine Beweiserleichterung geschaffen worden, in dem die Wahrscheinlichkeit für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen Impfung und Impfschaden sowie der dauernden Gesundheitsstörung genügt (BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R).

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84

    Impfung - Impfschaden - Hirnleiden - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Ohne eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen muss, ist die Anerkennung eines Dauerleidens als Folge eines Impfschadens ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn außer der Impfung eine bestimmte Ursache für den Dauerschaden nicht gefunden werden kann (BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84).

    Anderenfalls ist es als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet (BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2001 - L 10 VJ 45/96

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers widerspricht sich der Sachverständige Prof. Dr. L1 auch nicht selbst: Im Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 10 VJ 45/96 beschreibt der Sachverständige nur, dass zwar die AP 1996 eine enzephalopathische Akutsymptomatik nur für Pockenimpfschäden beschreiben.

    Dies ergibt sich aus dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.09.2001 (L 10 VJ 45/96) und wurde durch Prof. Dr. L1 in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 19.08.2003 noch einmal klargestellt.

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Für die Zeit danach sind der Entscheidung die im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des IfSG zu Grunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Der Vollbeweis setzt voraus, dass die Tatbestandsmerkmale mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R m. w. N.).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
    Als anspruchsbegründende Tatsachen müssen die schädigende Einwirkung (die Impfung), die gesundheitliche Schädigung (unübliche Impfreaktion) und die Schädigungsfolge (Dauerleiden) nachgewiesen sein (BSG, SozR 3850 § 51 Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 10 VJ 15/06

    Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) bzw. dem Infektionsschutzgesetz

    Für die Zeit vom 01.01.1998 bis 31.12.2000 sind daher die Vorschriften des BSeuchG, für die Zeit ab dem 01.01.2001 die im wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des IfSG zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R. juris Rn 14, LSG, Urteil v. 10.11.2005, L 7 VJ 10/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 10 B 9/09

    Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens; Ermittlung des

    Die dagegen eingelegte Berufung (LSG NRW, Urteil vom 10.11.2005, L 7 VJ 10/04), die anschließend erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 13.09.2006, B 9a VJ 1/06 B), die weitere Anhörungsrüge (Beschluss vom 27.07.2007, B 9a VJ1/06) sowie schließlich die Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschluss vom 27.07.2007, 1 BvR 1538/07) hatten keinen Erfolg.
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